Folgende Fraktionen müssen grundsätzlich getrennt gesammelt, befördert und der Vorbereitung zur Wiederverwendung oder dem Recycling zugeführt werden:

  • Glas,
  • Kunststoff,
  • Metalle (auch Legierungen),
  • Holz,
  • Dämmmaterial,
  • Bitumengemische,
  • Baustoffe auf Gipsbasis,
  • Beton,
  • Ziegel,
  • Fliesen und Keramik.

Die Pflicht zur getrennten Sammlung entfällt, wenn sie

  • technisch nicht möglich ist, z. B. bei mineralischen Abfällen: wenn sie aus rückbaustatischen oder rückbautechnischen Gründen ausscheidet oder
  • wirtschaftlich nicht zumutbar ist, z. B. bei hoher Verschmutzung, sehr geringen Mengen.

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