Folgende Fraktionen müssen grundsätzlich getrennt gesammelt, befördert und der Vorbereitung zur Wiederverwendung oder dem Recycling zugeführt werden:
- Glas,
- Kunststoff,
- Metalle (auch Legierungen),
- Holz,
- Dämmmaterial,
- Bitumengemische,
- Baustoffe auf Gipsbasis,
- Beton,
- Ziegel,
- Fliesen und Keramik.
Die Pflicht zur getrennten Sammlung entfällt, wenn sie
- technisch nicht möglich ist, z. B. bei mineralischen Abfällen: wenn sie aus rückbaustatischen oder rückbautechnischen Gründen ausscheidet oder
- wirtschaftlich nicht zumutbar ist, z. B. bei hoher Verschmutzung, sehr geringen Mengen.
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