Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist häufig auch als Abfallbeauftragter tätig. Die Abfallbeauftragtenverordnung regelt, welche Unternehmen Betriebsbeauftragte für Abfall bestellen müssen, und legt die Anforderungen in Bezug auf deren Fachkunde und Zuverlässigkeit fest. Aufgaben und Pflichten ergeben sich aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz.

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