Die Betriebsanweisung kommuniziert die Gefährdungsbeurteilung im Betrieb. Sie sollte in einer leicht verständlichen Sprache gut sichtbar am Arbeitsplatz, allen Beschäftigten zugänglich sein. Für Beschäftigte ohne Deutschkenntnisse ist die Betriebsanweisung in eine ihnen zugängliche Sprache zu übersetzen. Betriebsanweisungen müssen bei Veränderung der Arbeitsbedingungen aktualisiert werden.

Vor Aufnahme der Tätigkeit und dann einmal jährlich sind die Beschäftigten anhand der Betriebsanweisung mündlich zu unterweisen. Die Unterweisung sollte alle auftretenden Gefährdungen und die entsprechenden zu ergreifenden Schutzmaßnahmen enthalten. Sie kann sehr wirkungsvoll sein, wenn sie praxisnah durchgeführt wird. Die Form der Unterweisung ist nicht festgelegt. Sie kann sowohl in Form eines Vortrages, Filmes, einer mündlichen Unterweisung am Arbeitsplatz, als praktische Übungen oder auch durch ein computergestütztes "E-Learning-Programm" stattfinden.

 
Wichtig

Wirksamkeit von Maßnahmen kontrollieren

Risiken begegnen uns tagtäglich. Ab wann ein Risiko für einen Beschäftigten tolerabel ist, ist nicht von der Unterweisung abhängig. In der Regel sind sein Risikobewusstsein und sein Verhalten gegenüber Risiken auch durch Einflüsse aus der Erziehung und dem privaten Umfeld geprägt. Neben der Unterweisung ist es deshalb wichtig, dass Sie die umgesetzten Schutzmaßnahmen kontrollieren.

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