Die Höhe der inhalativen Gefährdung, ausgehend von einem Gefahrstoff, ist ersichtlich durch Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW), Exposition-Risiko-Beziehungen (ERB), in einer TRGS genannten Konzentrationswerte, andere Beurteilungsmaßstäbe (z. B. DNEL, MAK-Werte) oder aus der Einstufung.

Wie hoch die Belastungshöhen der Beschäftigten vor Ort sind, ergibt sich aus diesen Fragen:

  • Wie flüchtig oder staubig ist der Gefahrstoff,
  • welche Mengen werden eingesetzt und
  • wie wird der Gefahrstoff verarbeitet (z. B. Dauer, großflächige Anwendungen, Verspritzen des Gefahrstoffs, hohe Anwendungstemperaturen)?

Die Abschätzung der Belastungshöhe kann durch Arbeitsplatzmessungen oder andere nichtmesstechnische Ermittlungsmethoden erfolgen. Nichtmesstechnische Ermittlungsmethoden sind nach TRGS 402 zu bevorzugen. Sie beinhalten die Übertragung von Ergebnissen aus vergleichbaren Arbeitsplätzen oder Berechnungen. Ergebnisse aus vergleichbaren Arbeitsplätzen können auch Abschätzungen in branchen- oder tätigkeitsspezifischen Hilfestellungen sein.

Die abgeschätzte Belastungshöhe wird mit einem AGW oder einer ERB verglichen. Ist kein AGW oder keine ERB vorhanden, können alternativ andere Beurteilungsmaßstäbe herangezogen werden.

 
Wichtig

Exposition-Risiko-Beziehungen (ERB)

Krebserzeugende Gefahrstoffe haben anstatt eines AGW häufig eine ERB. Grund dafür ist, dass nicht wie beim AGW eine Wirkschwelle abgeleitet werden kann, ab der keine Gesundheitsgefährdung besteht; es verbleibt ein Restrisiko.

Basierend auf einem gesellschaftlichen Konsens beschreibt die ERB über das Akzeptanzrisiko (4:10.000) und Toleranzrisiko (4:1.000) hinaus akzeptierte oder gerade noch tolerierbare Risiken am Arbeitsplatz.

Aus diesem Akzeptanz- und Toleranzrisiko werden stoffspezifische Akzeptanz- und Toleranzkonzentrationen abgeleitet und die Risikobereiche (grün, gelb, rot) beschrieben. Ein Vergleich der Belastung der Beschäftigten mit dem abgeleiteten Risikobereich entscheidet über die Notwendigkeit und Dringlichkeit von Schutzmaßnahmen nach einem abgestuften Maßnahmenkonzept der TRGS 910.

 
Achtung

Fachkunde Arbeitsplatzmessungen

Für die Durchführung von Arbeitsplatzmessungen ist eine besondere Fachkunde erforderlich. Wenn eine akkreditierte Messstelle beauftragt wird, kann davon ausgegangen werden, dass die erforderliche Fachkunde vorliegt und die Messergebnisse zutreffend sind. Ein Verzeichnis der akkreditierten Messstellen und Prüflaboratorien ist in der Publikationsdatenbank der DGUV unter https://publikationen.dguv.de/forschung/ifa/allgemeine-informationen/ zu finden.

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