Die Gefahrgüter sind aufgrund ihrer Eigenschaften in 9 Klassen eingeteilt (Gefahrgutklassen). Generell kann ein Gefahrgut mehreren Klassen angehören. Die Klassen 1, 4, 5 und 6 sind noch in weitere Klassen unterteilt (Unterklasse). Die Klassenzugehörigkeit eines Gutes ist der Gefahrguttabelle in Teil 3 ADR zu entnehmen Die Kriterien zur Einstufung als Gefahrgut und zur Einteilung in die entsprechende Klasse sind in Teil 2 ADR "Klassifizierung" zu finden. Hier sind auch die Klassifizierungsvorschriften für Abfälle und nicht namentlich genannte Güter beschrieben. Für diese Stoffe können z. B. passende Sammeleintragungen herangezogen werden. Eine weitere Unterteilung der Eigenschaften erfolgt durch Klassifizierungscodes, die in Teil 2 ADR beschrieben werden und in der Gefahrguttabelle in Spalte 3b aufgeführt sind.

Gefahrzettel

Jeder UN-Nummer bzw. jedem Gefahrgut sind entsprechend der Klasse (bzw. Unterklasse) in der Gefahrguttabelle ein oder mehrere Gefahrzettel zugeordnet (Spalte 5). Die Gefahrzettel dienen der Bezettelung von Verpackungen und in Form von Großzetteln (Placards) der Kennzeichnung von Fahrzeugen. Die Gefahrzettelmuster sind in 5.2.2.2.2 ADR abgebildet.

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