Begriff

Gefährliche Güter sind entsprechend ihren Gefährlichkeitsmerkmalen in Gefahrgutklassen eingeteilt. Ein Gefahrgut kann mehreren Gefahrgutklassen angehören.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die Einteilung der Gefahrgutklassen erfolgt durch die Vereinten Nationen und ist in den Model Regulations der UN Recommendations on the Transport of Dangerous Goods festgelegt. Die Gefahrgutklassen finden sich in den verkehrsträgerspezifischen, internationalen Abkommen über die Beförderung gefährlicher Güter wieder. So beinhaltet z. B. der Teil 2 des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) die Regelungen zur Klassifizierung von Gefahrgütern. Das ADR wird durch § 1 Abs. 3 Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) in deutsches Recht übernommen.

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