In Tab. 1 sind die Gefahrgutklassen und die zugehörigen Gefahrzettel aufgeführt. Mit den Gefahrzetteln werden entsprechend den internationalen Übereinkommen die Versandstücke bzw. in Form von Großzetteln (Placards) die Beförderungseinheiten gekennzeichnet.

 
Klasse Stoffe Gefahrzettel

Klasse 1

Neben der Einteilung in 6 Unterklassen erfolgt eine Zuordnung in Verträglichkeitsgruppen (13 Gruppen, A-S)

Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff sowie pyrotechnische Sätze

Explosive Stoffe sind feste oder flüssige Stoffe (oder Stoffgemische), die durch chemische Reaktion Gase von solcher Temperatur, solchem Druck und so hoher Geschwindigkeit entwickeln können, dass in der Umgebung Zerstörungen entstehen können. Beispiele: Feuerwerkskörper, Munition, Zünder, Signalkörper.
 
Unterklasse 1.1 Stoffe und Gegenstände, die massenexplosionsfähig sind.

* Angabe der Verträglichkeitsgruppe

** Angabe der Unterklasse
Unterklasse 1.2 Stoffe und Gegenstände, die die Gefahr der Bildung von Splittern, Spreng- und Wurfstücken aufweisen, aber nicht massenexplosionsfähig sind.
Unterklasse 1.3 Stoffe und Gegenstände, die eine Feuergefahr besitzen und die entweder eine geringe Gefahr durch Luftdruck oder eine geringe Gefahr durch Splitter-, Spreng- und Wurfstücke oder durch beides aufweisen, aber nicht massenexplosionsfähig sind.
Unterklasse 1.4 Stoffe und Gegenstände, die im Falle der Entzündung oder Zündung während der Beförderung nur eine geringe Explosionsgefahr darstellen.
Unterklasse 1.5 Sehr unempfindliche massenexplosionsfähige Stoffe, die so unempfindlich sind, dass die Wahrscheinlichkeit einer Zündung oder des Übergangs eines Brandes in eine Detonation unter normalen Beförderungsbedingungen sehr gering ist.
Unterklasse 1.6 Extrem unempfindliche Gegenstände, die nicht massenexplosionsfähig sind.
Klasse 2

Gase

Gase sind Stoffe und Gemische, die bei 50 ºC einen Dampfdruck von mehr als 3 bar haben oder bei 20 ºC und 1013 mbar Druck vollständig gasförmig sind.

Beispiele: Propangas, Wasserstoff, Haarspray (Druckgaspackungen).
 
Unterklasse 2.1 Entzündbare Gase
Unterklasse 2.2 Nicht entzündbare, nicht giftige Gase
Unterklasse 2.3 Giftige Gase
Klasse 3

Entzündbare flüssige Stoffe

Die Klasse 3 beinhaltet Stoffe und Gegenstände, die bei 20 ºC und 1013 mbar flüssig sind, bei 50 ºC max. 3 bar Dampfdruck haben und bei 20 ºC und 1013 mbar nicht vollständig gasförmig sind und einen Flammpunkt von max. 60 °C haben. Entzündbare flüssige Stoffe und geschmolzene feste Stoffe mit einem Flammpunkt über 60 ºC, die auf oder über ihren Flammpunkt erwärmt sind, sind ebenfalls Stoffe der Klasse 3.

Beispiele: Benzin, Ethanol, Aceton.
Klasse 4.1

Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe, desensibilisierte explosive Stoffe

Beispiele: Kautschukreste, Zündhölzer (überall entzündbar), Schwefel.
Klasse 4.2

Selbstentzündliche Stoffe

Selbstentzündliche Stoffe sind Stoffe einschließlich Mischungen und Lösungen (flüssig oder fest), die sich in Berührung mit Luft schon in kleinen Mengen innerhalb von 5 Minuten entzünden (pyrophore Stoffe). Weiterhin beinhaltet diese Klasse Stoffe und Gegenstände, die in Berührung mit Luft selbsterhitzungsfähig sind. Diese Stoffe können sich nur in größeren Mengen (mehrere kg) und nach längeren Zeiträumen (Stunden oder Tagen) entzünden (selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gegenstände).

Beispiele: Weißer Phosphor, Zelluloid-Abfall, nasse Baumwolle.
Klasse 4.3

Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln

Beispiele: Natrium, Carbid, Zinkstaub.
Klasse 5.1

Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe, oder Gegenstände, die solche Stoffe enthalten

Stoffe, die obwohl selbst nicht notwendigerweise brennbar, i. A. durch Abgabe von Sauerstoff einen Brand verursachen oder einen Brand anderer Stoffe unterstützen können, sowie Gegenstände, die solche Stoffe enthalten. Beispiele: Wasserstoffperoxid, Kaliumchlorat ("Unkraut-Ex"), ammoniumnitrathaltige Düngemittel, Sauerstoff.
Klasse 5.2

Organische Peroxide und Zubereitungen organischer Peroxide

Alle organischen Peroxide, die mehr als 1 % Aktivsauerstoff und mehr als 1 % Wasserstoffperoxid oder mehr als 0,5 % Aktivsauerstoff und mehr als 7 % Wasserstoffperoxid enthalten.

Beispiele: Methylethyketonperoxid (Härter für Zweikomponenten-Lacke).
Klasse 6.1

Giftige Stoffe

Stoffe, von denen aus Erfahrung bekannt oder nach tierexperimentellen Untersuchungen anzunehmen ist, dass sie nach dem Einatmen, Verschlucken oder Berühren mit der Haut bei einmaliger oder kurzer Einwirkung in relativ kleiner Menge zu Gesundheitsschäden oder dem Tod eines Menschen führen können.

Beispiele: Cyanwasserstoff (Blausäure), Arsen, Pestizide.
Klasse 6.2

Ansteckungsgefährliche Stoffe

Stoffe, von denen bekannt oder anzunehmen ist, dass sie Krankheitserreger enthalten. Krankheits­erreger sind Mikroorganismen und andere Erreger wie Prionen, die bei Menschen oder Tieren Krankheiten hervorrufen können.

Beispiel: Klinischer Abfall, Bakterien, Viren, Patientenproben.
Klasse 7

Radioaktive Stoffe

Stoffe, die Radionuklide enthalten...

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