Gefahrensignale sind Teil der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung. Diese sind u. a. in der ASR A1.3 geregelt. Demnach ist eine Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung einzusetzen, wenn Risiken oder Gefahren verbleiben trotz

  • Maßnahmen zur Verhinderung,
  • technischer Schutzeinrichtungen,
  • arbeitsorganisatorischer Maßnahmen.

Dabei sind die Ergebnisse einer Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen.

Der Begriff Gefahrensignal ist gleichbedeutend mit dem Begriff Warnsignal oder Warnzeichen.

Ein Warnzeichen wird hier als Sicherheitszeichen definiert, das vor einem Risiko oder einer Gefahr warnt. Ist das Hör- oder Sehvermögen von betreffenden Personen eingeschränkt, ist eine ergänzend oder alternativ geeignete Kennzeichnungsart einzusetzen. Warn- und/oder Notsignale mit Energiequelle (Leuchtsignal, Schallzeichen) müssen über eine selbstständig einsetzende Notversorgung verfügen.

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