Eine Gefährdung des sicheren Betriebs besteht, wenn Gefahrenquelle und Person räumlich und/oder zeitlich zusammentreffen können. Gefahrenquellen können sein:

  • gesundheitsgefährdende Arbeitsstoffe (Materialien), z. B. Benzol;
  • physikalische, chemische und biologische Einwirkungen, z. B. Hitze, Holzstaub-Emissionen oder Bakterien;
  • Arbeitsmittel (Werkzeuge, Maschinen, Anlagen), z. B. Leckagen, Beschädigung von außen, unerlaubte Betriebszustände, Maschinen bzw. Werkzeuge zum Pressen, Schneiden, Bohren o. ä. sowie lärmerzeugende oder vibrationsauslösende Arbeitsmittel;
  • räumliche bzw. bauliche Gegebenheiten, z. B. unebene Verkehrswege, nicht einsehbare Bereiche;
  • nicht geeignete, nicht passende oder nicht funktionsfähige persönliche Schutzausrüstung (PSA);
  • organisatorische Bedingungen, z. B. nicht ausreichend qualifiziertes Personal.

Auch umgebungs- bzw. naturbedingte Gefahrenquellen haben Einfluss auf Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten, z. B. benachbarte Anlagen oder Naturkatastrophen wie Erdbeben und Hochwasser. Darüber hinaus stellt das Eingreifen unbefugter Personen eine Gefahrenquelle dar.

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