Gefahrenpiktogramme sind rautenförmig, rotumrandet, mit einem schwarzen Symbol auf weißem Grund. Sie sollten immer zusammen mit dem Signalwort verwendet werden. Gemäß CLP-Verordnung gibt es 9 Gefahrenpiktogramme mit entsprechender Bezeichnung und Kodierung:

  1. Explodierende Bombe (GHS01)
  2. Flamme (GHS02)
  3. Flamme über einem Kreis (GHS03)
  4. Gasflasche (GHS04)
  5. Ätzwirkung (GHS05)
  6. Totenkopf mit gekreuzten Knochen (GHS06)
  7. Ausrufezeichen (GHS07)
  8. Gesundheitsgefahr (GHS08)
  9. Umwelt (GHS09)

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