Mit der Einführung des Global Harmonisierten Systems zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) müssen gefährliche Stoffe und Gemische u. a. mit sog. Gefahrenhinweisen (Hazard Statements) gekennzeichnet werden. Gefahrenhinweise beschreiben Art und Schweregrad der Gefahr und setzen sich zusammen aus dem Kürzel H (Hazard Statements) und einer dreistelligen Zahl. Die erste Ziffer gibt Auskunft darüber, um welche der drei Gefahrenarten (H2** – physikalische Gefahren, H3** – Gesundheitsgefahren, H4** – Umweltgefahren) es sich handelt. Ergänzende Gefahrenmerkmale der EU werden mit EUH und dreistelliger Zahl gekennzeichnet.
Die Verwendung von Gefahrenhinweisen ist in Art. 21 1272/2008/EG "Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen" geregelt.
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