Zusammenfassung

 
Begriff

Gefahr bezeichnet die von einer Gefahrenquelle ausgehende theoretische Schadensmöglichkeit (z. B. kann Benzol Krebs, Stolperstellen können Sturzverletzungen verursachen), d. h., Gefahr ist definiert als Zustand, Umstand oder Vorgang, aus dem ein Schaden entstehen kann. Dabei können mehrere gefahrbringende Bedingungen zusammenspielen. Das Wirksamwerden der Gefahr führt zu einem Schaden, z. B. zu einer Verletzung, Erkrankung oder zum Tod.

Als Restrisiko werden Gefahren bezeichnet, die nicht durch technische Maßnahmen ausgeschlossen werden können. Grenzrisiko bezeichnet den Bereich von noch allgemein akzeptierten Gefahren, die zu einer bestimmten Tätigkeit untrennbar dazugehören. Gefahren am Arbeitsplatz können gefährliche Stoffe, Maschinen oder gefährliche Arbeitsbedingungen sein. Durch technische, organisatorische und persönliche Maßnahmen soll das Wirksamwerden von Gefahren verhindert werden.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die Gefahren, die zu einem konkreten Arbeitsplatz gehören, müssen bei der Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber oder die gem. § 13 ArbSchG verantwortlichen Personen festgestellt und dokumentiert werden (§§ 5, 6 ArbSchG). Der Arbeitgeber entscheidet über die zu treffenden Maßnahmen des Arbeitsschutzes. Er ist dabei an den arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisstand i. S. von § 4 ArbSchG und den allgemeinem Stand der Technik gebunden. Weítere wichtige Vorschriften sind die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008.

1 Kennzeichnung von Gefahren

Als Warnung vor Gefahren werden optische oder akustische Gefahrsignale verwendet. Beispiele für optische Gefahrsignale sind:

  • Gefahrsymbole (Piktogramme),
  • Kennziffern (Gefahrenzahl) einer Gefahrenskala, als Gefahrenstufe oder Gefahrenklasse, Gefahrenzone oder andere Klassifizierungen von Gefahr.
 
Wichtig

Kennzeichnung von Gefahrstoffen

Zur Kennzeichnung von Gefahrstoffen werden ergänzend zu Gefahrpiktogrammen verwendet:

Akustische Gefahrensignale wie z. B. das Notsignal regelt die DIN 33404-3:2016-04 "Gefahrensignale - Akustische Gefahrensignale - Teil 3: Einheitliches Notfallsignal".

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