Beschäftigte müssen Gefährdungen und geeignete Schutzmaßnahmen kennen. Durch ihre Mitwirkung können Unfälle und berufsbedingte Erkrankungen vermieden werden. Verantwortung für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben trägt der Arbeitgeber. Der Abfallbeauftragte berät und unterstützt. Organisatorische Maßnahmen sind z. B.:

  • Bestellung eines oder mehrerer Abfallbeauftragten/r,
  • Unterweisung der Beschäftigten zum Umgang mit gefährlichen Abfällen,
  • Kennzeichnung der Sammelgefäße und Lagerräume,
  • Behördliche Genehmigung zum Transport über elektronisches Abfallnachweisverfahren (eANV).

In Anlagen zur Verwertung und Beseitigung gefährlicher Abfälle sind Hygienemaßnahmen besonders wichtig. Hier sind z. B. Waschräume sowie getrennte Aufbewahrungsmöglichkeiten für Straßen- und Arbeitskleidung erforderlich.

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