Alle Mitarbeiter werden über den gesetzlichen Hintergrund, die betrieblich vereinbarte Vorgehensweise und Zielsetzung sowie über den vorgesehenen Ablauf informiert. Im Idealfall findet diese Information persönlich im Rahmen einer kurzen Informationsveranstaltung statt. Vielleicht kann auch eine ohnehin anstehende Betriebs- oder Abteilungsversammlung genutzt werden. Zusätzlich sollte es eine schriftliche Information geben.

 
Wichtig

Wichtige Anliegen und Fragen der Mitarbeiter

Informieren Sie v. a. auch über den betrieblichen Umgang mit den Aussagen der Mitarbeiter in den Interviews. Versichern Sie Ihren Mitarbeitern, dass keine persönlichen Aussagen in den Bericht einfließen und dass ausschließlich die Arbeits- und Belastungssituation aus Sicht des neutralen Untersuchers darstellt wird. Vertrauensfördernd ist die Zusage, dass die Gesprächsteilnehmer als Erste den Bericht zum Lesen bekommen und anschließend ein kurzes Rückkopplungsgespräch mit dem Untersucher stattfindet.

Ein zweiter wichtiger Punkt betrifft die Auswahl der Interviewpartner. Schnell entstehen Gerüchte, dass die Lieblingsmitarbeiter des Chefs ausgewählt werden oder die besonders leistungsfähigen Mitarbeiter. Verdeutlichen Sie die Kriterien einer repräsentativen Auswahl[1] und die zufällige Auswahl mittels Los, falls es unter Berücksichtigung der Kriterien Auswahlmöglichkeiten gibt.

[1]

S. Abschn. 2.3.

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