Zusammenfassung

 
Überblick

Die aktuelle Diskussion um die Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist nach wie vor geprägt von Unsicherheit, Skepsis und einem Aufstöhnen unter dem Motto "was noch alles!". Diese Form des Risikomanagements kann jedoch die Arbeitswelt um vieles leichter, produktiver und stressfreier gestalten. Ist die Bewertung effizient aufgesetzt, bewirkt sie viel mehr als nur die Erfüllung einer neuen Norm. Sie leistet die Verknüpfung von Maßnahmen zur Organisations- und Führungsentwicklung mit dem betrieblichen Gesundheitsmanagement und ermöglicht nachhaltige Verbesserungen für die Leistungsfähigkeit und Vitalität der Unternehmen und Menschen, die sich auf allen Ebenen lohnen.

Der Beitrag zeigt das Vorgehen am Beispiel eines mittelständischen Dienstleistungsbetriebs mit mehreren Standorten.

1 Rahmenbedingungen

Eigentlich ist die Gesetzeslage schon seit 1996 klar: Unternehmen sind verpflichtet, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung auch die möglichen Risiken für die psychische Gesundheit zu erfassen. Dennoch hat die explizite Aufnahme der Formulierung in das Arbeitsschutzgesetz seit Oktober 2013 eine besondere Dynamik hervorgerufen. Neu ist im Vergleich zu früher, dass alle Unternehmen – unabhängig von der Zahl der Mitarbeiter – dieses Gesetz erfüllen müssen. Hervorragend informiert sind viele Betriebsräte. Sie sehen sich gestärkt, die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen in ihren Betrieben einzufordern. Spürbar in vielen Unternehmen ist die Zunahme an Kollegen, die mit psychischen Überlastungen zu kämpfen haben. Wobei Uneinigkeit darüber besteht, wo die Auslöser dafür zu suchen sind. Einige Unternehmensvertreter sehen die Auslöser für entsprechende Symptome v. a. im privaten und persönlichen Bereich.

Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Arbeitsmediziner, Personaler und Geschäftsführung fühlen sich häufig uninformiert und suchen nach Wegen, um mit diesem zusätzlichen Thema entsprechend umzugehen.

Der Gesetzgeber gewährt aktuell großen Freiraum bezogen auf die Durchführung einer solchen Gefährdungsbeurteilung. Festgelegt ist, dass eine entsprechende Analyse gemacht werden muss, die Ergebnisse dokumentiert und Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit überprüft werden müssen. Die Aufsichtsbehörden kündigen derzeit verstärkte Kontrollen an. In dieser Lage einen klaren Kurs einzuschlagen, ist für Unternehmen eine große Herausforderung. Die Analyse psychischer Belastungen ist – auch für viele Arbeitsschutz-Experten – völliges Neuland mit den üblichen Barrieren, sich auf dieses fremde Gebiet einzulassen.

2 Die Ausgangssituation in der Beispielfirma

Das Unternehmen verkauft und wartet Produkte der Haustechnik und betreut sowohl Zwischenhändler als auch Endkunden. Deutschlandweit hat das Unternehmen mehrere Standorte für Service/Wartung, Verkauf sowie einen Standort für Geschäftsführung und Verwaltung. Im Unternehmen sind 250 Mitarbeiter beschäftigt. Es gibt eine aktive Mitarbeitervertretung, eine Personalabteilung, die sich auch um Angebote der Gesundheitsförderung kümmert. Über einen externen Dienstleister sind Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit mit bestimmten Kontingenten im Unternehmen aktiv. Angebote der Gesundheitsförderung beinhalten z. B. 2-tägige Stressmanagement-Seminare auf freiwilliger Basis, aktive Pause, Ernährungsberatung und Rückenschule für alle, aber auch spezifisch für den Außendienst. In der Planung ist die Einführung einer anonymen Coaching-Hotline, die allen Mitarbeitern und Führungskräften psychologische Unterstützung bei der Lösung von Konflikten, Sorgen, emotionalen Problemen oder Stressüberlastung bietet.

Die Herausforderungen in der Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung wurden im Rahmen von – verpflichtenden – Seminaren zur "gesunden Führung" angesprochen und infolge mit der Geschäftsführung bearbeitet.

Besondere Unklarheit bestand in dem Unternehmen v. a. zu folgenden Aspekten:

  1. Was soll eigentlich mit der Gefährdungsbeurteilung besser werden?
  2. Welche Belastungen sollen erfasst werden?
  3. Wie kann der Anspruch einer objektiven Bewertung erreicht werden?
  4. Welche Bewertungssysteme sind einzusetzen?
  5. Muss es unbedingt eine besondere schriftliche Befragung sein, da im Unternehmen regelmäßig eine Mitarbeiterbefragung durchgeführt wird?
  6. Sollen mögliche bereits vorliegende Beeinträchtigungen des Wohlbefindens und der Gesundheit einbezogen werden?
  7. Wie ist mit den Ergebnissen umzugehen?
  8. Wer trägt welche Verantwortung?
  9. Welche Rolle spielt der Betriebsrat?
  10. Wie oft muss die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung durchgeführt werden?

3 Vom Projekt zum regelmäßigen Prozess

Um einen neuen zusätzlichen Prozess im Unternehmen zu implementieren, empfiehlt es sich, beim ersten Aufsetzen dieses Prozesses eine breitere Perspektive einzunehmen. Besonders lohnend ist es, bereits vorliegende Daten und Datenquellen in die Betrachtung einzubeziehen (vgl. auch Abb. 1).

Abb. 1: Im Projekt "Einführung Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung" wird ein passender Prozess mit klaren Verantwortlichkeiten entwickelt und etabliert

3.1 Planung des Prozesses im Unternehmen

Zu Beginn wurden im Rahmen eines Auftaktworksho...

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