Zu Beginn wurden im Rahmen eines Auftaktworkshops folgende Themen entwickelt und abgestimmt:

Festlegung der Ziele der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung

Diese Ziele stellten sich auf mehreren Ebenen dar:

  • Die Rahmenbedingungen in bestimmten Tätigkeiten werden einer Prüfung unterzogen. Die Geschäftsführung verpflichtet sich mit den Ergebnissen zu arbeiten, Rahmenbedingungen zu verbessern und die Akteure zu befähigen, mit dem Prozess umzugehen.
  • Es wird ein Signal an die Beschäftigten gegeben, dass das Unternehmen dieses sensible Thema ernst nimmt und nachhaltig daran arbeiten wird.

Klärung der Verantwortlichkeiten im Prozess

Die Verantwortlichkeiten sind zwar rechtlich verankert, mussten jedoch zu Beginn durchdacht werden.

Im Ergebnis wurde festgehalten:

  • Jede Führungskraft trägt die Verantwortung für den Prozess, für die Dokumentation und die Umsetzung der Ergebnisse in ihrem Verantwortungsbereich. Die Dokumentation der geplanten Maßnahmen mit entsprechender Wirksamkeitskontrolle kann nicht an die Personalabteilung oder an die Fachkraft für Arbeitssicherheit delegiert werden.
  • Experten können entsprechend ihrer Qualifikation unterstützen; z. B. die Fachkraft für Arbeitssicherheit bei Fragen zur rechtssicheren Dokumentation, der Betriebsarzt im Umgang mit möglichen bereits vorhandenen psychischen Überlastungen oder die Personaler bei der Planung der Erhebung oder Entwicklung und Abstimmung von Maßnahmen.
  • Der Betriebsrat wird entsprechend der gesetzlichen Regelungen in die Planung der Erhebung einbezogen, spezielle Maßnahmen werden abgestimmt.
[1] Dieser Prozess ist konform mit den Empfehlungen zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung der GDA – Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie 2014.

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