Die betriebliche Prävention ist heute ein Grundprinzip der Sicherheitsarbeit in den Unternehmen. § 2 Abs. 2 Grundgesetz "Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit" liefert hier die gesetzliche Grundlage. Ein wichtiges und auch gesetzlich verankertes Werkzeug für die betriebliche Prävention ist die Gefährdungsbeurteilung.

Besonders geeignet ist die Gefährdungsbeurteilung dann, wenn sie als lebendes betriebliches Instrument rechtzeitig auf präventive Maßnahmen zur Verhinderung von Verletzungen, arbeitsbedingten Erkrankungen, Schäden an Anlagen, Produktionsverzögerungen und damit unnötigen Kosten hinweist.

Betriebliche Prävention ist damit eine wirtschaftliche Notwendigkeit!

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