Es ist ratsam, mit den Arbeitsbereichen, Tätigkeiten oder Personen zu beginnen, bei denen mit besonderen Gefährdungen/Belastungen zu rechnen ist.

 
Praxis-Tipp

Anhaltspunkte

Anhaltspunkte für Gefährdungen/Belastungen im Unternehmen können z. B. sein:

  • eine Risikobewertung,
  • das Unfall- und Krankheitsgeschehen,
  • persönliche Beschwerden von Beschäftigten.

Es ist zu unterscheiden ob die einzelnen Beurteilungen

  • arbeitsplatzbezogen,
  • tätigkeitsbezogen oder
  • personenbezogen

durchgeführt werden.

Arbeitsplatzbezogene Beurteilungen bieten sich an, wenn alle dort Beschäftigten gleichen Gefährdungen/Belastungen ausgesetzt sind (z. B. Klima, Lärm, Beleuchtung, Gefahrstoffe).

Tätigkeitsbezogene Beurteilungen bieten sich an, wenn am Arbeitsplatz zusätzliche Gefährdungen auftreten, wie z. B. bei der Bildschirmarbeit. Bei gleichartigen Tätigkeiten ist die Beurteilung einer Tätigkeit ausreichend.

Personenbezogene Beurteilungen werden angewendet bei:

  • nicht stationären Arbeitsplätzen, wie z. B. bei Betriebshandwerkern und auf Baustellen,
  • der Beschäftigung besonderer Personengruppen, wie z. B. Jugendliche, Schwangere, Behinderte.

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