Vor Beginn der Gefährdungsbeurteilung sollten im Rahmen einer Bestandsaufnahme alle bereits vorhandenen einsetzbaren Dokumente und Informationen identifiziert und zusammengetragen werden.
Das könnten u. a. sein:
- Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe und Maschinen,
- Arbeitsfreigabescheine,
- Arbeitsbereichsanalysen,
- Lärmminderungsprogramme,
- Gefährdungsbeurteilung des Lieferanten von Gefahrstoffen nach § 6 Abs. 7 GefStoffV,
- Explosionsschutzdokumente,
- Verfahrensanweisungen des betrieblichen Managementsystems,
- Sicherheitsanalysen.
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