Vor Beginn der Gefährdungsbeurteilung sollten im Rahmen einer Bestandsaufnahme alle bereits vorhandenen einsetzbaren Dokumente und Informationen identifiziert und zusammengetragen werden.

Das könnten u. a. sein:

  • Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe und Maschinen,
  • Arbeitsfreigabescheine,
  • Arbeitsbereichsanalysen,
  • Lärmminderungsprogramme,
  • Gefährdungsbeurteilung des Lieferanten von Gefahrstoffen nach § 6 Abs. 7 GefStoffV,
  • Explosionsschutzdokumente,
  • Verfahrensanweisungen des betrieblichen Managementsystems,
  • Sicherheitsanalysen.

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