Der Gesetzgeber hat ausdrücklich dem Unternehmer die Verantwortung dafür übergeben, die Arbeitsbedingungen zu beurteilen und zu dokumentieren. Der Unternehmer kann diese Aufgaben ganz oder teilweise delegieren.

Er kann und soll jedoch auch weitere Personen einbeziehen:

  • betriebliche Führungskräfte (z. B. Meister),
  • Betriebsräte,
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit,
  • Betriebsärzte,
  • Sicherheitsbeauftragte,
  • Beschäftigte.

Externe Arbeitsschutzexperten, wie z. B. Sicherheitsexperten, Angehörige der zuständigen Berufsgenossenschaft und staatlichen Behörden, können ergänzend zur Beratung eingesetzt werden.

Unter dem Motto "Wertschöpfung durch Wertschätzung" sollten die Mitarbeiter in die Gefährdungsbeurteilung einbezogen werden. Als Teil eines mitarbeiterorientierten Konzeptes (MoK) ist die mitarbeiterorientierte Gefährdungsanalyse (MoG) der "Prozess, bei dem die Mitarbeiterkompetenz, die durch die Unterweisung gem. § 12 ArbSchG gewonnen wird, gezielt für Gefährdungsbeurteilung des eigenen Arbeitsplatzes und dessen Optimierung durch den Mitarbeiter genutzt wird"[1]

Der Nutzen für das Unternehmen ist v. a.:

  • wirtschaftlich: spart Zeit und Geld, erhöht Kompetenz und Motivation der Mitarbeiter, ganzheitlicher Prozess und Miteinander statt Neben-, Gegen- oder Nacheinander;
  • gesundheitlich: Mitarbeiter bleiben gesund, demografischer Wandel wird berücksichtigt, Weg zum gesunden Unternehmen;
  • organisatorisch: Gefährdungen sind bekannt, Prioritäten können festgelegt werden, Prozess der Wertschätzung.
 
Achtung

Unternehmenskultur

Die Einbindung der Beschäftigten ist nur erfolgreich in einer Unternehmenskultur, in der Sicherheitsmängel offen angesprochen und Verbesserungsvorschläge gemacht werden können.

[1] Vgl. Mitarbeiterorientiertes Konzept am Beispiel von Büro- und Verwaltungsarbeitsplätzen.

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