Die Verknüpfung zu den Gegebenheiten am Arbeitsplatz wird durch die arbeitsplatzspezifischen Faktoren hergestellt. Dazu gehören insbesondere:

  • räumliche Verhältnisse (Raumvolumen),
  • Lüftungssituation,
  • Kopf-/Körperposition des Schweißers in Bezug auf die Rauchfahne,
  • Schweißdauer/Expositionsdauer.

Sie spielen – neben den vorher aufgezählten Faktoren – bei der Beurteilung der Gefährdung eine wesentliche Rolle.

Arbeitsplatz- und tätigkeitsspezifische Faktoren, wie räumliche Verhältnisse, Lüftungssituation und insbesondere die Lichtbogenbrennzeit pro Schicht beeinflussen zusätzlich die Gefahrstoffkonzentration in der Luft am Arbeitsplatz und damit auch die Höhe der Exposition. Die Exposition wird darüber hinaus aber auch durch die Kopf- und Körperposition des Schweißers bestimmt.

Bei schweißtechnischen Arbeiten in engen Räumen oder in Bereichen mit geringem Luftaustausch ist mit einer sehr hohen Exposition zu rechnen.

Werden Schweißarbeiten in einer Zwangshaltung ausgeführt, d. h. wenn bei schweißtechnischen Arbeiten Schweißrauche unmittelbar in den Atembereich des Schweißers gelangen (Schweißer beugt sich in die Rauchfahne) ist ebenfalls von einer hohen bis sehr hohen Exposition auszugehen.

Eine geringe Exposition kann vorliegen, wenn schweißtechnische Arbeiten nur kurzzeitig (nicht länger als eine halbe Stunde pro Schicht) ausgeführt werden. Typische Beispiele sind:

  • Reparaturschweißarbeiten im Fahrzeugbau, auf Bauhöfen, in mechanischen Werkstätten,
  • Heftarbeiten sowie Ausführung kurzer unterbrochener Schweißnähte,
  • Hartlötarbeiten im Heizungsbau.

Eine hohe Gefährdung liegt grundsätzlich dann vor, wenn bei schweißtechnischen Verfahren die Schweißrauchkonzentration den Grenzwert deutlich überschreitet. Die Bewertung kann entweder auf der Basis konkreter arbeitsplatzbezogener Messungen oder durch gesammelte Erfahrungen aus vorherigen Untersuchungen vorgenommen werden.

Ohne lüftungstechnische Maßnahmen und bedingt durch zusätzliche Gegebenheiten am Arbeitsplatz wird in einigen Fällen die Gesundheitsgefährdung erhöht, z. B. in engen Räumen.

Bei schweißtechnischen Arbeiten in engen Räumen ist bei gleicher Schweißaufgabe, verglichen mit der in einem normalen Raum, immer mit einer höheren Exposition und Gefährdung zu rechnen. Schweißtechnische Arbeiten im engen Raum sind nie mit einer geringen Exposition verbunden.

In der Gesamtbeurteilung ist die Gefährdung von anderen Beschäftigten an benachbarten Arbeitsplätzen mitzuberücksichtigen. Weiterhin sind alle übrigen Gefährdungen in die Gesamtbeurteilung einzubinden.

 
Praxis-Beispiel

Beurteilung der Gefährdung

Arbeitsbereich: Schiffbau

Arbeitsplatz: Instandsetzung

Tätigkeit: Verbindungsschweißen mit selbstschützendem Fülldraht von Stahl

  • Aus Sicherheitsdatenblatt/Herstellerangaben: Zusatzwerkstoff (ZW), Normbezeichnung: AWS E70T-4; T 38 Z V N 3 (Fülldraht, Rutil)
  • Zusatzwerkstoff (ZW), Zusammensetzung:

    • Füllung: < 1 % Si, 5 % Fe; < 5 % F-; < 5 % Al, < 0,5 % Mn, < 0,5 % Li-Verb., < 5 % Mg; Gesamt: 20 %
    • Draht: 1,75 % Mn, 0,6 % Si, 1,8 % Al, 80 % Fe

1. Informationsermittlung:

Chemische Zusammensetzung der Schweißrauche und Emissionsrate (aus Schweißrauchdatenblatt oder Sicherheitsdatenblatt Abschnitt 10, oder DGUV-I 209-020; zugeordnet nach Normbezeichnung):

  • Emissionsrate: 36,5 mg/s
  • Zusammensetzung: 14 % Fe[1], 0,95 % Mn, 7,88 % Al, 13,6 % Ca, 19,1 % F-, 27 % Mg
  • Leitkomponente: F-
  • Hauptkomponenten: Ca als CaO, Mg als MgO
  • berechnete Schweißrauchkonzentration (SRKber): 5 mg/m³ (E)

(nach HSE, TRGS 528 und DGUV-I 209-020)

2. Beurteilung: Verfahrens/Werkstoff-spezifisch

SRKber < 10 mg/m³ (E) neue SRK "Obergrenze" für E-Fr.= 5 mg/m³(E) "Obergrenze" für A-Fr. = 1,25 mg/m³ (A)

Schweißrauche enthalten toxische Stoffe F- und Mn;

Rauche sind der Schweißrauchklasse "B4" zuzuordnen;

Gefährdung: Einatmen von Schweißrauchen mit toxischen Anteilen Verfahrens/Werkstoff-spezifisch: Schweißrauchklasse B4/sehr hohe Gefährdung;

3. Beurteilung: Arbeitsplatz-spezifisch

  • halboffene Schweißkabine mit Raumvolumen < 100 m³, ohne Absaugung der Schweißrauche im Entstehungsbereich (= "Enger Raum");
  • Körper-/Kopfposition des Schweißers, ungünstig bedingt durch die Aufgabe, gebückt, gebeugt über die Rauchfahne.

Erfahrungsgemäß treten hier Konzentrationen von Schweißrauch über 40 mg/m³ (A) und (E) auf. Arbeitsplatz-spezifisch: (in diesem Fall) sehr hohe Gefährdung.

Gesamtbeurteilung: Sehr hohe Gefährdung durch Einatmen von Schweißrauchen mit toxischen Anteilen.

[1] Eisenoxide sind von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) als krebserzeugend Kategorie 3B (Tierversuche, Anhaltspunkte für eine krebserzeugende Wirkung) eingestuft; (noch) nicht verbindlich in der TRGS 905.

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