Die in der Gefährdungsbeurteilung beschriebenen Schutzmaßnahmen werden in 3 Kategorien unterteilt:

  1. technische Schutzmaßnahmen,
  2. organisatorische Schutzmaßnahmen und
  3. personenbezogene (individuelle) Schutzmaßnahmen.

Diese Dreiteilung gibt die Rangfolge der Schutzmaßnahmen vor, die der Unternehmer bei der Festlegung von Schutzmaßnahmen beachten muss: T-O-P – erst technische Schutzmaßnahmen, dann organisatorische und erst zum Schluss personenbezogene Schutzmaßnahmen.

Hinweise zu möglichen Maßnahmen können z. B. den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), für Betriebssicherheit (TRBS) oder für Arbeitsstätten (ASR) entnommen werden.

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