Gefährdungen werden durch verschiedene Ursachen bedingt. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin nennt als mögliche Ursachen Mängel der Gestaltung des Arbeitsplatzes (vgl. auch § 5 Abs. 3 ArbSchG) bezüglich:

Daraus ergeben sich mögliche Gefährdungs- und Belastungsfaktoren am Arbeitsplatz (vgl. dazu auch www.baua.de):

  • mechanische Gefährdungen: Quetsch- und Scherstellen, Fangstellen und offen bewegte Maschinenteile, ungesicherte Ladung, Sturz und Stolpern, Absturz;
  • elektrische Gefährdungen: gefährliche Körperströme, Lichtbögen;
  • Gefahrstoffe (s. auch H- und P-Sätze, vgl. § 3 GefStoffV): giftige und krebserregende chemische Stoffe, gesundheitsschädliche chemische Stoffe (Anmerkung: R- und S-Sätze werden Gem. CLP-Verordnung durch H- und P-Sätze ersetzt);
  • biologische Gefährdungen: Mikroorganismen und Viren, Bakterien und Pilze;
  • Brand- und Explosionsgefährdungen;
  • thermische Gefährdungen: heiße Medien, kalte Medien;
  • physikalische Belastungen (außer mechanischen, elektrischen, thermischen): Lärm, Ganzkörper- und Hand-Arm-Schwingungen, UV-Strahlung, Radioaktivität und ionisierende Strahlung, elektromagnetische Felder, Arbeiten in Über- oder Unterdruck;
  • physische Belastungen: schweres Heben und Tragen;
  • Gefährdung durch Arbeitsumgebungsbedingungen: Klima, Beleuchtung, Raumbedarf und Verkehrswege;
  • Belastung aus Wahrnehmung und Handhabbarkeit: verminderte Wahrnehmung, mangelnde Ergonomie;
  • sonstige Gefährdungen und Belastungen: Persönliche Schutzausrüstung (PSA), Hautbelastung;
  • psychomentale Belastungen: Arbeitstätigkeit, Arbeitsorganisation, soziale Bedingungen;
  • organisatorische Mängel wie Arbeitsablauf, Arbeitszeit, Qualifikation, Unterweisung;
  • Verantwortung, geringe Zahl an Ersthelfern, geringe Zahl an Sicherheitsbeauftragten oder Fachkräften für Arbeitssicherheit, Defizite im Hinblick auf Jugendliche, werdende oder stillende Mütter, Behinderte, Leistungsgewandelte und ältere Arbeitnehmer, fehlende Betriebsanweisung(en).

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