Begriff

Eine Gaststätte bzw. ein Gaststättengewerbe i. S. des Gaststättengesetzes betreibt, wer Getränke und/oder zubereitete Speisen "… verabreicht". Grundsätzlich ist dafür eine Erlaubnis erforderlich. Gaststätten sind z. B. Cafés, Restaurants oder Eisdielen, sie können auch Teil von Beherbergungsbetrieben, wie z. B. Hotels, sein. Der Arbeitsplatz "Gaststätte" umfasst eine Vielzahl von Tätigkeiten, u. a. Zubereiten von Speisen, Lagern und Transportieren, Reinigen und Desinfizieren, Umgang mit Maschinen, Geräten und Anlagen, z. B. Getränkeschankanlage, Rührmaschinen, Spülmaschinen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Es gelten i. W. folgende Vorschriften und Gesetze:

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