Eine Gaststätte bzw. ein Gaststättengewerbe i. S. des Gaststättengesetzes betreibt, wer Getränke und/oder zubereitete Speisen "… verabreicht". Grundsätzlich ist dafür eine Erlaubnis erforderlich. Gaststätten sind z. B. Cafés, Restaurants oder Eisdielen, sie können auch Teil von Beherbergungsbetrieben, wie z. B. Hotels, sein. Der Arbeitsplatz "Gaststätte" umfasst eine Vielzahl von Tätigkeiten, u. a. Zubereiten von Speisen, Lagern und Transportieren, Reinigen und Desinfizieren, Umgang mit Maschinen, Geräten und Anlagen, z. B. Getränkeschankanlage, Rührmaschinen, Spülmaschinen.
Es gelten i. W. folgende Vorschriften und Gesetze:
- Gaststättengesetz
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- Arbeitsstätten-Regeln (ASR), v. a. ASR A1.6, ASR A1.7, ASR A1.8, ASR A2.3, ASR A3.4, ASR A3.5, ASR A3.6
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV)
- Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbschG)
- Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes
- Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV)
- zahlreiche DGUV-Vorschriften, -Regeln und -Informationen, u. a. DGUV-R 110-001 "Arbeiten in Gaststätten" und DGUV-R 110-003 "Branche Küchenbetriebe"
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