In Gaststätten werden viele verschiedenartige Tätigkeiten ausgeübt, unterschiedliche Arbeitsplätze bergen verschiedenartige Gefahren, u. a. durch:

  • bewegliche Teile, z. B. in Rührmaschinen,
  • elektrische Energie und statische Elektrizität,
  • pneumatische und hydraulische Energie, z. B. Mangeln,
  • fehlerhafte Montage von Arbeitsmitteln,
  • heiße Oberflächen oder Flüssigkeiten, Dampf- und Kochschwaden,
  • scharfe Messer und Wetzstahl,
  • Feuchtarbeit, z. B. Arbeiten in feuchtem Milieu oder Tragen flüssigkeitsdichter Handschuhe;
  • hohen Zeitdruck, Häufung ungünstiger Arbeitsschichten;
  • Brand,
  • Explosion,
  • Lärm und Vibration,
  • Strahlung und Lasereinrichtungen, z. B. Disco-Laser,
  • Stäube, Gase, Rauchgase, z. B. Nebelanlagen,
  • Vernachlässigen ergonomischer Prinzipien,
  • Rutsch- und Sturzgefahr und
  • Gefahren bei der Instandhaltung.

Eine Beispielsammlung für Maschinen, Geräte und Anlagen, wie sie typischerweise in Gaststätten verwendet werden,[1] benennt Gefährdungen und Maßnahmen für z. B.:

  • Maschinen und Geräte bei der Speiseeisherstellung,
  • Sahnebereiter mit Rührwerkzeugen,
  • Gläserspülmaschine,
  • Kaffeemühle,
  • Kaffeemaschine,
  • brennstoffbeheizte Warmhalteeinrichtungen, z. B. Rechaud,
  • Flambiergerät,
  • Mikrowellengerät,
  • Anlagen zur Wasseraufbereitung,
  • Maschinen in der Wäscherei: Waschmaschinen, Trockner, Mangeln.

Gefährdungen und Maßnahmen für typische Arbeitsplätze und Tätigkeiten in Küchenbetrieben listet Abschn. 3 DGUV-R 110-003 auf.

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