In Gaststätten werden viele verschiedenartige Tätigkeiten ausgeübt, unterschiedliche Arbeitsplätze bergen verschiedenartige Gefahren, u. a. durch:
- bewegliche Teile, z. B. in Rührmaschinen,
- elektrische Energie und statische Elektrizität,
- pneumatische und hydraulische Energie, z. B. Mangeln,
- fehlerhafte Montage von Arbeitsmitteln,
- heiße Oberflächen oder Flüssigkeiten, Dampf- und Kochschwaden,
- scharfe Messer und Wetzstahl,
- Feuchtarbeit, z. B. Arbeiten in feuchtem Milieu oder Tragen flüssigkeitsdichter Handschuhe;
- hohen Zeitdruck, Häufung ungünstiger Arbeitsschichten;
- Brand,
- Explosion,
- Lärm und Vibration,
- Strahlung und Lasereinrichtungen, z. B. Disco-Laser,
- Stäube, Gase, Rauchgase, z. B. Nebelanlagen,
- Vernachlässigen ergonomischer Prinzipien,
- Rutsch- und Sturzgefahr und
- Gefahren bei der Instandhaltung.
Eine Beispielsammlung für Maschinen, Geräte und Anlagen, wie sie typischerweise in Gaststätten verwendet werden,[1] benennt Gefährdungen und Maßnahmen für z. B.:
- Maschinen und Geräte bei der Speiseeisherstellung,
- Sahnebereiter mit Rührwerkzeugen,
- Gläserspülmaschine,
- Kaffeemühle,
- Kaffeemaschine,
- brennstoffbeheizte Warmhalteeinrichtungen, z. B. Rechaud,
- Flambiergerät,
- Mikrowellengerät,
- Anlagen zur Wasseraufbereitung,
- Maschinen in der Wäscherei: Waschmaschinen, Trockner, Mangeln.
Gefährdungen und Maßnahmen für typische Arbeitsplätze und Tätigkeiten in Küchenbetrieben listet Abschn. 3 DGUV-R 110-003 auf.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen