Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung müssen v. a. Eigenschaften von Gasen, Tätigkeiten mit Gasen unter Druck, Freisetzung, Einwirkungen von außen, Gefährdungen beim Mischen beurteilt und geeignete Maßnahmen festgelegt werden. Detaillierte Hinweise dazu liefert die TRGS 407.

Unfälle mit Druckgasflaschen passieren häufig durch

  • Abreißen des Ventils: Beim Austritt des Gases kann die Gasflasche zum Geschoss werden und im Extremfall sogar Betonwände durchschlagen;
  • unkontrolliertes Austreten von Gas (Leckage): Toxische Gase können die Gesundheit ebenso gefährden wie erstickend wirkende Gase (z. B. Stickstoff);
  • Brände durch Sauerstoff: Tritt Sauerstoff aus, können sich Materialien in unmittelbarer Nähe leicht entzünden (z. B. Öle oder Fette am Ventil);

Korrosion kann beim Eindringen von Wasser verursacht werden. Fremdstoffe können in die Gasflasche gelangen und ungezielte Reaktionen auslösen (Wärmeentwicklung bis hin zu Brand und Explosion).

 
Achtung

Spezialfall Acetylen

Für Umgang, Lagerung und Transport sind für Acetylen besondere Schutzmaßnahmen erforderlich. In Gasflaschen liegt es als gelöstes Gas vor. Es kann nicht so hoch verdichtet werden wie z. B. Sauerstoff, eine in der Flasche enthaltene poröse Masse enthält das Lösungsmittel. Ein besonders sorgsamer Umgang ist erforderlich, Acetylenflaschen dürfen keiner stoßartigen Belastung ausgesetzt sein. Das instabile Gas kann unter starker Wärmeentwicklung zerfallen. Sicherheitseinrichtungen gegen Gasrücktritt und Flammendurchschlag sind deshalb auch für Einzelflaschenanlagen empfehlenswert.

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