Gase können entzündbar, gesundheitsgefährlich, oxidierend, chemisch instabil oder inert sein und tragen das entsprechende Gefahrenpiktogramm nach GHS. Zusätzlich müssen Gase mit dem Piktogramm GHS04 "Gasflasche" gekennzeichnet werden.

Auf der Schulter der Gasflasche müssen sowohl Informationen eingeprägt als auch der Gefahrgutaufkleber angebracht sein (vgl. DGUV-I 209-011):

Die Prägung enthält folgende Angaben:

  • Gasart,
  • Betriebsdruck,
  • Prüfdruck,
  • Prüfdaten,
  • Eigentümer bzw. Hersteller,
  • bei Acetylen auch die Kennzeichnung der porösen Masse.

Verbindliche Informationen liefert der Gefahrgutaufkleber (Abb. 4 in Abschn. 4.1.1 DGUV-I 209-011) zu

  • Inhalt,
  • Gasbenennung, bei Gasgemischen auch die einzelnen Bestandteile,
  • Eigenschaften,
  • Hersteller,
  • H- und P-Sätzen.

Ein Sicherheitsdatenblatt muss vorliegen. Die Farbkennzeichnung bzw. -codierung von Gasflaschen muss nach DIN EN 1089-3 erfolgen und dient als zusätzlicher Hinweis, wenn z. B. der Gefahrgutaufkleber aus der Entfernung noch nicht erkennbar ist. Die Norm bezieht sich nur auf die Flaschenschulter (Ausnahme: medizinische Gase mit weißem Flaschenmantel). Die Farbe gibt Auskunft über die Gaseigenschaft. So gilt z. B. für Gasflaschen mit technischem Sauerstoff folgender Farbcode (vgl. Abb. 5 in Abschn. 4.1.1 DGUV-I 209-011):

  • Schulter weiß,
  • Mantel blau oder grau (nach Vereinbarung der Mitgliedsfirmen des Industriegaseverbands).
 
Achtung

Verwechslungsgefahr

Obwohl die Norm zur Farbkennzeichnung bereits seit 1997 gilt, sind evtl. immer noch Druckgasflaschen mit alter Kennzeichnung in Verkehr. Beim Umgang mit Gasflaschen ist deshalb besondere Sorgfalt geboten, verbindliche Informationen liefert nur der Gefahrgutaufkleber. So tragen z. B. nach der neuen Norm toxische und/oder ätzende Gase eine gelbe Schulter, dies war zuvor die Kennzeichnung für Acetylen.

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