Gasflaschen werden v. a. eingesetzt

  • beim Schweißen in Werkstätten, metallverarbeitendem Gewerbe und Industrie, Baubranche, usw.,
  • beim Betreiben von Getränkeschankanlagen in Gaststätten und Beherbergungsbetrieben,
  • bei Arbeiten in Labors
  • für Atemschutzgeräte, z. B. Feuerwehr.

Eine oder mehrere Gasflaschen können in einem Gestell am Arbeitsplatz (Flaschenanlage) bereitgestellt sein. Bei größeren Entnahmemengen werden mehrere Gasflaschen zu einer sog. Flaschenbatterie zusammengefasst, die in einem gesonderten Raum oder im Freien aufgestellt werden muss, wenn sie aus mehr als 6 Flaschen besteht. Vorteile gegenüber der Verwendung von Einzelflaschen sind (s. Abschn. 4.1.7 DGUV-I 209-011):

  • zentrale Bedienung,
  • Raumersparnis am Arbeitsplatz,
  • weniger innerbetrieblicher Transport,
  • größere Sicherheit.

Das Flaschenbündel ist ein Sonderfall einer Batterie. Hier sind alle Flaschen in einem Gestell über Rohrleitungen verbunden, werden gleichzeitig gefüllt und über einen zentralen Anschluss entleert.

 
Wichtig

Flüssiggas

Gase wie Propan oder Butan werden durch Kühlung und Verdichtung verflüssigt und dann in Gasflaschen abgefüllt. Wegen Brand- und Explosionsgefahr gelten ergänzende Vorschriften für Betrieb und Prüfung von Flüssiggasanlagen, bei Lagerung und Transport von Flüssiggasflaschen sind zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen erforderlich, u. a. müssen Flüssiggasflaschen bei Gebrauch und Lagerung immer aufrecht stehen. Für Flüssiggasflaschen gibt es keine einheitliche Farbkennzeichnung; erkennbar sind sie an der Bauform.

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