Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung müssen v. a. Eigenschaften von Gasen, Tätigkeiten mit Gasen unter Druck, Freisetzung, Einwirkungen von außen sowie Gefährdungen beim Mischen beurteilt und geeignete Maßnahmen festgelegt werden. Detaillierte Hinweise dazu liefert die TRGS 407.

Um ein Gas oder ein Gasgemisch sicher handhaben zu können, müssen die sicherheitsrelevanten Eigenschaften ermittelt werden. Dazu gehören:

  • Dichte,
  • Zündtemperatur,
  • Explosionsgrenzen oder
  • Siedetemperatur.

Diese Daten können z. B. über die GESTIS-Stoffdatenbank des IFA ermittelt werden. Alle Anlagen, Rohrleitungen und Ausrüstungsteile, die mit Gasen beaufschlagt sind, müssen technisch dicht sein. Die Dichtheit des Systems ist oberstes Gebot, da durch einen Gasaustritt Sicherheitsrisiken entstehen (Bildung zündfähiger Gemische, Explosionsgefahr, Freisetzung toxischer Gase etc.).

Die Materialien, die mit Gasen in Kontakt kommen, dürfen von den Gasen nicht in gefährlicher Weise angegriffen werden oder mit diesen keine gefährlichen Verbindungen eingehen. Gase werden technisch entweder in komprimierter oder tiefkalt verflüssigter Form gelagert. Der Kontakt mit tiefkalt verflüssigten Gasen verursacht starke Erfrierungen bzw. Kaltverbrennungen und schwere Augenschäden. Durch die tiefen Temperaturen verspröden Werkstoffe wie z. B. die meisten Kunststoffe oder Baustahl sehr stark. Da aus einem Liter tiefkalt verflüssigtem Gas große Gasmengen entstehen (Beispiel: aus 1 l tiefkalt verflüssigtem Sauerstoff entstehen 853 l Gas) ist beim Umgang mit tiefkalt verflüssigten Gasen in offenen Gefäßen eine ausreichende Lüftung notwendig.

2.1 Hinweise zum sicheren Umgang mit Druckgasflaschen

  • keine Öle oder Fette im Bereich der Ventile verwenden,
  • Ventile nicht mit Gewalt öffnen, sie müssen sich per Hand öffnen lassen,
  • stehende Flaschen immer sichern,
  • nach Gebrauch immer Ventil schließen und Flaschenkappe aufsetzen,
  • beim Transport Gasflaschen sichern, gut befestigen und auf ausreichende Lüftung achten.

2.2 Hinweise zum sicheren Umgang mit Sauerstoff, einem oxidierenden Gas

  • Hautkontakt mit ausströmendem Sauerstoff vermeiden: Da Sauerstoff in flüssigem Zustand eine sehr niedrige Temperatur hat, besteht bei Hautkontakt eine große Verbrennungsgefahr;
  • Kontakt zwischen ausströmendem Sauerstoff und empfindlichen Materialien wie den meisten Kunststoffen vermeiden: Versprödungsgefahr;
  • Sauerstoff nicht unkontrolliert ausströmen lassen: Durch ausströmenden Sauerstoff besteht die Gefahr der Sauerstoffanreicherung der Luft: Die Brandgefahr steigt beträchtlich. Selbst Materialien, die in der Luft nicht brennen, können in mit Sauerstoff angereicherter Luft lebhaft oder sogar spontan brennen, sogar feuerhemmend imprägnierte Stoffe. Die Flammen sind wesentlich heißer und breiten sich mit großer Geschwindigkeit aus. Kleidung gut lüften, da Gefahr eines Kleidungsbrands besteht;
  • Öle und Fette niemals zum Schmieren von Geräten für Sauerstoff oder Luft verwenden;
  • nach Beendigung von Schweiß- und Schneidbrennarbeiten unbedingt auch das Sauerstoffventil schließen;
  • Sauerstoff nur dann verwenden, wenn er durch kein anderes Gas ersetzt werden kann: Die Verwendung von Sauerstoff zum Antreiben von Druckluftwerkzeugen, Aufblasen von Fahrzeugreifen oder Abstauben von Werkbänken, Maschinen und Kleidern ist gefährlich und daher nicht erlaubt;
  • ausreichende Belüftung sicherstellen.

2.3 Hinweise zum sicheren Umgang mit inerten Gasen

  • Gas nicht unkontrolliert ausströmen lassen: Argon, Stickstoff, Kohlendioxid, Helium sind geruchlose Gase – es kann Sauerstoffmangel entstehen. Bereits bei ca. 8 Vol.-% Sauerstoff in der Luft kann ein Mensch ohne Vorwarnung bewusstlos werden; 3 Vol.-% Sauerstoff führen zum Tod durch Ersticken. Da CO2 und Argon schwerer als Luft sind, sammeln sie sich vor allem in tiefgelegenen Räumen an (z. B. Gruben, Keller).
  • Vorsicht beim Umgang mit Trockeneis: Wegen Verbrennungsgefahr Schutzhandschuhe oder Greifzange verwenden und Lagerbehälter nicht verschließen.

2.4 Hinweise zum sicheren Umgang mit entzündbaren Gasen

  • Besonders wichtig: Bildung von explosionsfähiger Atmosphäre und Entstehung eines Brands vermeiden.
  • Wasserstoff und Acetylen wirken in hohen Konzentrationen erstickend. Da Wasserstoff und Acetylen in reiner Form geruchlos sind, bemerkt das Opfer das Ersticken nicht.
  • Wasserstoff ist wesentlich leichter als Luft, strömt sofort nach oben und kann sich unter der Raumdecke, unter Dachvorsprüngen o. Ä. ansammeln. Flüssiggas ist unter atmosphärischen Bedingungen wesentlich schwerer als Luft und fließt vorrangig nach unten. In Gruben, Kellerräumen, Kanälen oder Geländesenken können sich Flüssiggasansammlungen bei geringer Luftbewegung über einige Stunden halten.
  • Zusammenlagerungsverbote beachten (s. Abschn. 13 TRGS 510).
  • Vorgaben zur Lagerung von Druckgasbehältern bzw. Druckgaskartuschen beachten (s. TRGS 510): So können in Abhängigkeit vom verwendeten Gas z. B. Gaswarneinrichtungen in Lagerräumen erforderlich sein bzw. weitere Forderungen zu baulichen Anforderungen und Brandschutz gelten (Abschn. 6, 7, 8 bzw. 10). Bei Lagermengen von über 20 kg entzündbarem Gas in Druckgaskartuschen bzw. entzündbaren Aerosolen in Aerosolpackungen müssen Lagerräume feuerbeständig von angrenzenden Räumen abgetrennt sein (Abschn. 11)...

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