Neben den besonderen Anforderungen an den Bau von Garagen enthält die Muster-Garagen- und Stellplatzverordnung

Betriebsvorschriften für Garagen, die sich auf die allgemeine elektrische Beleuchtung, auf maschinelle Lüftungsanlagen und CO-Warnanlagen sowie die Lagerung von Kraftstoff beziehen.

Bei Kraftstoffen ist zu berücksichtigen, dass die Lagerung in Mittel- und Großgaragen grundsätzlich untersagt ist. In Kleingaragen dürfen bis zu 200 Liter Diesel und bis zu 20 Liter Benzin in dicht verschlossenen Behältern aufbewahrt werden.

In geschlossenen Mittel- und Großgaragen sind Rauchen sowie offenes Feuer verboten. Auf das Verbot ist durch eine Beschilderung mit den Worten "Feuer und Rauchen verboten" hinzuweisen.

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