Organisatorische Schutzmaßnahmen sind u. a.:

  • Betriebsanweisungen erstellen und Unterweisungen durchführen und dokumentieren.
  • Arbeiten an elektrischen Anlagen und Einrichtungen grundsätzlich nur durch Elektrofachkraft durchführen.
  • Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche sowie schwangere und stillende Frauen beachten.
  • Prozessbehälter, Rohrleitungen und Apparaturen kennzeichnen: Inhalt, Verwendungszweck, Gefahrenbezeichnung, Betriebstemperatur, wenn mit Verbrennungen oder Verbrühungen zu rechnen ist.
  • Bei manuellen Anlagen die Aufenthaltsdauer am Prozessbehälter beschränken.
  • Arbeitsanweisungen für den Störfall erstellen.
  • Behälter, in die Gefahrstoffe abgefüllt werden, kennzeichnen.
  • Fußböden trocken halten.
  • Schutzeinrichtungen, z. B. Reißleinen, Schaltbügel, regelmäßig auf Funktionsfähigkeit überprüfen, Beschädigungen bzw. Mängel umgehend dem Vorgesetzten melden.
  • Empfehlenswert ist eine mind. jährliche Prüfung der technischen Schutzmaßnahmen; Ergebnisse aufzeichnen.
  • Toxische Stoffe unter Verschluss aufbewahren (Lager, Behälter, Sicherheitsschrank), mit Zugang nur für fachkundige Personen.
  • Zusammenlagerungsverbote beachten.
  • Im Arbeitsbereich nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen.
  • Arbeiten mit Absturzgefahr erst nach tragfähigem Abdecken des Prozessbehälters oder mit Absturzsicherung durchführen.
  • Instandhaltungsarbeiten erst nach sorgfältiger Information der Beschäftigten.
  • Lärmeinwirkung prüfen.
  • Funktion der Not- und Augenduschen regelmäßig prüfen.
  • Ersthelfer schulen, u. a. zur Anwendung von Antidots.
  • Hautschutzplan erstellen.
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge organisieren.
  • Ggf. Expositionsverzeichnis gem. § 14 GefStoffV i. V. mit TRGS 410 führen und nach Ende der Exposition 40 Jahre lang aufbewahren.
  • Alarmplan erstellen und Abläufe üben.
  • Ordnungsgemäße Abfallbeseitigung.
  • Ggf. Abfall- und Gefahrgutbeauftragte(n) bestellen.
 
Achtung

Reihenfolge beachten

Auch für das Ansetzen von Elektrolyten und Prozessflüssigkeiten gilt: Erst das Wasser, dann die Säure, sonst geschieht das Ungeheure!

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