Mit galvanotechnischen Verfahren sind Gefährdungen verbunden, wie:

  • Quetschgefahr bei Galvanikautomaten,
  • Rutschgefahr in Nassbereichen, Stolper- und Sturzgefahr auf Gitterrosten,
  • Absturzgefahr in galvanische Prozessbehälter,
  • Verbrennungen bzw. Verbrühungen durch heiße Flüssigkeiten und Oberflächen,
  • Gefährdung durch Einatmen, Hautkontakt oder orale Aufnahme.

Gefahrstoffe sind z. B. Säure, Lauge, Metallsalze (z. B. aus Chrom oder Nickel), Blausäure, cyanidhaltige Lösungen. Eingesetzte Chemikalien können u. a. hautätzend, für Augen reizend oder schädigend, toxisch, entzündbar sowie oxidierend sein. Lösliche Nickelsalze, Natrium- und Kaliumchromat sowie Perchlorethen sind als krebserzeugend eingestuft.

 
Achtung

Gefährliche Gase

Stoffe dürfen nicht verwechselt werden, es entstehen sonst gefährliche Gase.

  • Beim Zusammenführen von cyanidhaltigen und sauren Lösungen entsteht Blausäure (Cyanwasserstoff).
  • Wenn Natriumhypochlorit unkontrolliert mit sauren Lösungen zusammenkommt, z. B. in Abwasseranlagen, entsteht Chlorgas.

Die Kennzeichnung der Gebinde muss daher sorgsam kontrolliert und beachtet werden.

Weitere Gefährdungen ergeben sich durch:

  • Sensibilisierung gegen bestimmte Stoffe,
  • Verletzungen durch ungeeignete Persönliche Schutzausrüstung,
  • Gefahren durch defekte Absaugung,
  • Gefahren durch elektrischen Strom,
  • Brand- und Explosionsgefahr bei Tätigkeiten mit organischen Lösemitteln.
 
Achtung

Gefährliche Tätigkeiten

Besondere Gefährdungen bestehen beim Ansetzen, Befüllen, Entleeren und Reinigen der Prozessbehälter.

Darüber hinaus bergen auch folgende Tätigkeiten Gefahren (vgl. DGUV-I 209-009):

  • Umfüllen von Flüssigkeiten,
  • Probenahme und Pflege der Prozessflüssigkeit,
  • Kontrollgänge an Automaten und Anlagen,
  • Aufhängen und Abnehmen der Bauteile,
  • Befüllen und Entleeren von Trommeln,
  • Entleeren und Reinigen von Behältern,
  • Entsorgen von Rückständen.

Besonders Instandhaltungspersonal kann gefährdet sein, z. B. wenn Flanschverbindungen gelöst, Armaturen ausgebaut, festkorrodierte Ventile, Hähne und Schieber betätigt oder Schrauben gelöst werden und dann Flüssigkeiten austreten. Gefahren sind besonders groß, wenn Instandhaltungsarbeiten von betriebsfremdem Personal durchgeführt werden. Eine sorgfältige Ein-und Unterweisung verringert das Risiko.

Die Gefährdungsbeurteilung muss alle Tätigkeiten berücksichtigen.

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