Begriff

Fußschutz ist ein Teil der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA). Fußschutz ist immer dann geboten, wenn mit Gefährdungen zu rechnen ist durch Stoßen, Einklemmen, umfallende, herabfallende oder abrollende Gegenstände, Hineintreten in spitze Gegenstände, heiße oder ätzende Flüssigkeiten, andere gesundheitsgefährdende Umgebungseinflüsse.

Fußschutz ist vorwiegend als Schutz gegen mechanisch, aber auch gegen chemisch, elektrisch oder thermisch bewirkte Verletzungen erforderlich. Entsprechend der Schutzwirkung wird der Fußschutz unterschieden in Sicherheitsschuhe, Schutzschuhe und Berufsschuhe.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Ergibt die Gefährdungsbeurteilung, dass trotz technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen mit Fußverletzungen zu rechnen ist, muss den Mitarbeitern Fußschutz zur Verfügung gestellt werden. Aus der DGUV-R 112-191 "Benutzung von Fuß- und Beinschutz" gehen Anforderungen an die Auswahl, Beschaffung, Bereitstellung und die Benutzung von Fußschutz hervor.

Für den Bereich Fußschutz sind aus Anwendersicht hauptsächlich nachfolgende Normen relevant:

  • DIN EN ISO 20345 "Persönliche Schutzausrüstung; Sicherheitsschuhe"
  • DIN EN ISO 20346 "Persönliche Schutzausrüstung; Schutzschuhe"
  • DIN EN ISO 20347 "Persönliche Schutzausrüstung; Berufsschuhe"

Weitere Normen im Zusammenhang mit Fußschutz sind Anhang 6 BGR 191 zu entnehmen.

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