Isolierender Fußschutz nach DIN EN 50321 (VDE 0682-331) (s. a. Abschnitt 3.3.5.1 DGUV-R 112-191) ist trocken aufzubewahren. Er ist vom Träger vor jeder Benutzung auf offensichtliche Beschädigungen zu prüfen. Außerdem ist er mindestens alle sechs Monate durch eine Elektro-Fachkraft auf sicherheitstechnisch einwandfreien Zustand zu prüfen (elektrische Spannungsprüfung mit verringerter Prüfspannung).
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