Die Anforderungen an Fußschutz richten sich nach dem Einsatzbereich. Anhang 4 DGUV-R 112-191 enthält die einzelnen Anforderungen zu

  • Schuhoberteil,
  • Futter,
  • Lasche,
  • Laufsohle,
  • Brandsohle,
  • Zehenkappe,
  • Rutschhemmung,
  • Wasserdurchtritt und Wasseraufnahme beim Schuhobermaterial,
  • Profilierung, Kontaktwärme und Kraftstoffbeständigkeit bei der Laufsohle,
  • Durchtrittsicherheit,
  • elektrischer Durchgangswiderstand des Schuhunterbaus,
  • Schuhe mit wärmeisolierendem Unterbau (Hitzeschuhe),
  • Schuhe mit kälteisolierendem Unterbau,
  • Energieaufnahme im Fersenbereich,
  • Mittelfußschutz.

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