Die Anforderungen an Fußschutz richten sich nach dem Einsatzbereich. Anhang 4 DGUV-R 112-191 enthält die einzelnen Anforderungen zu
- Schuhoberteil,
- Futter,
- Lasche,
- Laufsohle,
- Brandsohle,
- Zehenkappe,
- Rutschhemmung,
- Wasserdurchtritt und Wasseraufnahme beim Schuhobermaterial,
- Profilierung, Kontaktwärme und Kraftstoffbeständigkeit bei der Laufsohle,
- Durchtrittsicherheit,
- elektrischer Durchgangswiderstand des Schuhunterbaus,
- Schuhe mit wärmeisolierendem Unterbau (Hitzeschuhe),
- Schuhe mit kälteisolierendem Unterbau,
- Energieaufnahme im Fersenbereich,
- Mittelfußschutz.
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