Begriff

Die Anforderungen an Fußböden beziehen sich nach Arbeitsstättenrecht nicht nur auf die statisch wirksame Tragschicht, den Fußbodenaufbau und die Oberfläche, sondern auch auf Auflagen, z. B. Matten, Roste oder Teppiche. Fußböden müssen unter Arbeitsschutzgesichtspunkten sicher und gesundheitsschonend begehbar sein.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Nummer 1.5 des Anhangs zur Arbeitsstättenverordnung formuliert Basisanforderungen an Fußböden. Diese Anforderungen werden in der ASR A1.5 "Fußböden" konkretisiert. Sie ist in weiten Teilen aus der DGUV-R 108-003 "Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr" entstanden. Im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung existieren weitere Vorschriften für spezielle Bereiche, z. B.

  • DGUV-I 207-006 "Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche"
  • DGUV-I 208-007 "Roste – Auswahl und Betrieb"

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