Nach Abschn. 7 Abs. 1  ASR A1.5 soll die Oberflächentemperatur des Fußbodens i. d. R. nicht mehr als 3 °C unter oder 6 °C über der Lufttemperatur liegen. Von wenigen speziellen gewerblichen oder industriellen Bereichen, in denen betriebsbedingt hohe Oberflächentemperaturen auftreten, überwiegen in der Praxis Probleme mit kalten Fußböden durch unzureichende Wärmedämmung. Typische Situationen sind Räume im Altbaubestand, die über offenen oder unbeheizten Bereichen liegen (über zurückversetzten Eingängen, Durchfahrten, Garagen, Lagern …) oder die nicht unterkellert sind und in denen überwiegend sitzende Tätigkeiten verrichtet werden. Oft treten die Probleme auf, wenn solche Räume nachträglich zu Büroräumen umfunktioniert werden.

 
Praxis-Beispiel

Fußkälte

Werden die o. g. Wärmedifferenzen zwischen Fußboden- und Raumtemperatur überschritten, empfinden Beschäftigte die Räume insgesamt als zu kalt und regeln, wenn die Möglichkeit besteht, die Lufttemperatur höher, sodass die Differenz noch größer und das Raumklima und die Arbeitsbedingungen insgesamt noch ungünstiger werden (ungleichmäßige Wärmeverteilung, Lufttrockenheit usw.). Fußböden von Arbeitsräumen (besonders für sitzende Tätigkeiten), die an unbeheizte Bereiche angrenzen, müssen daher unbedingt so gut wie möglich wärmeisoliert sein. Allerdings ist es nicht einfach, ausreichende Wärmeisolation im Fußbodenbereich nachträglich anzubringen, zumal, wenn die Raumhöhe begrenzt ist.

Richtig ausgelegte Fußbodenflächenheizungen können ggf. ergänzend zu Wandheizkörpern in kritischen Räumen sehr hilfreich sein. In Einzelfällen, wo keine andere Abhilfe möglich ist, sind u. U. geeignete mobile elektrische Heizmatten eine Möglichkeit.

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