In jedem Betrieb kennt man die Situation, dass sich "Fremde" auf dem Betriebsgelände und in den Gebäuden aufhalten. Ein Teil dieser Betriebsfremden sind Besucher. Der weitaus größere Teil sind i. d. R. jedoch Mitarbeiter von Fremdfirmen, die im Auftrag eines Unternehmens auf dessen Betriebsgelände Arbeiten verrichten, z. B. Wartungs-, Reparatur-, Bau- oder Reinigungsarbeiten, Werkschutz, innerbetrieblicher Transport oder tätigkeitsbezogene Unterstützung der betrieblichen Abläufe. Gerade durch die Kombination von fremden und eigenen Mitarbeitern ist es wichtig, Regelungen im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz zu treffen, damit beide Personengruppen sich nicht gegenseitig gefährden.
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
- DGUV-V 1 "Grundsätze der Prävention"
- DGUV-R 115-801 "Branche Zeitarbeit – Anforderungen an Einsatzbetriebe und Zeitarbeitsunternehmen"
- DGUV-I 211-006 "Sicherheit und Gesundheitsschutz durch Koordinieren"
- DGUV-I 215-830 "Zusammenarbeit von Unternehmen im Rahmen von Werkverträgen"
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