Sofern Leiharbeitnehmer im Rahmen eines Einsatzes andere als die zuvor geplanten Tätigkeiten ausführen sollen, muss der Entleiher die Rahmenbedingungen überprüfen:

  • Besitzen die Leiharbeitnehmer die notwendige Qualifikation für die neue Tätigkeit?
  • Sind alle notwendigen arbeitsmedizinischen Vorsorgen durchgeführt?
  • Ergeben sich aus den neuen Tätigkeiten neue Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit der Leiharbeitnehmer? Muss die arbeitsplatz-/tätigkeitsbezogene Unterweisung erneut durchgeführt werden, in der neue Schutzmaßnahmen geschult werden?
  • Müssen weitere Persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung gestellt werden?

Der Entleiher muss den Verleiher über eventuelle Änderungen in Kenntnis setzen. Der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag muss dann entsprechend angepasst oder ergänzt werden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office. Sie wollen mehr?


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