In der Praxis kommt es vor, dass Fremdfirmen häufig oder sogar durchgehend bei einem Auftraggeber beschäftigt sind. In diesen Fällen sollte überlegt werden, wie die in Abschn. 2.1 bis 2.5 beschriebenen Punkte umgesetzt werden können. Es kann für beide Seiten (Auftraggeber und Fremdfirma) sinnvoll sein, zu einzelnen Punkten vereinfachte Regelungen zu treffen. Dies gilt besonders dann, wenn sogar dieselben Fremdfirmenmitarbeiter tätig werden. Die Unterweisung bzgl. der im Sicherheitshandbuch für Fremdfirmen beschriebenen Vorgaben kann z. B. nur einmal jährlich und nicht bei jedem Auftrag erfolgen.

 
Achtung

Vereinfachte Abläufe

Vereinfachungen von Abläufen müssen jedoch sehr sorgsam getroffen werden, um nicht ungewollt das Schutzniveau herabzusenken. Sollte es bei vereinfachten Abläufen zu Abweichungen kommen, muss der Auftraggeber sofort gegensteuern und entsprechende Maßnahmen einleiten.

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