Begriff

Flurförderzeuge sind Transportmittel, die ihrer Bauart nach dadurch gekennzeichnet sind, dass sie mit Rädern auf Flur laufen und frei lenkbar sowie zum innerbetrieblichen Befördern, Ziehen oder Schieben von Lasten eingerichtet sind. Flurförderzeuge mit Hubeinrichtung sind darüber hinaus zum Heben, Stapeln oder In-Regale-Einlagern von Lasten eingerichtet und können Lasten selbst aufnehmen und absetzen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Regelungen zum Betrieb und zur Prüfung von Flurförderzeugen enthält die berufsgenossenschaftliche Vorschrift DGUV-V 68 "Flurförderzeuge".

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