In jedem Betrieb, in dem Stapler und andere Flurförderzeuge unterwegs sind, besteht ein erhöhtes Unfallrisiko. Daher sind Unterweisungen für alle Mitarbeiter in den betroffenen Arbeitsbereichen eine Notwendigkeit und rechtlich gesehen auch eine Pflicht. Besondere Wichtigkeit haben die Unterweisungen in Hinsicht auf Flurförderzeuge vor allem für die Fahrer. Für sie stellt die Unterweisung zusammen mit dem "Staplerschein" sogar die notwendige Voraussetzung dar, um vom Arbeitgeber beauftragt werden zu können (§ 7 DGUV-V 68).

Eine Unterweisung muss mindestens einmal pro Jahr durchgeführt werden, nach außergewöhnlichen Ereignissen, wie z. B. einem Unfall, einem Beinaheunfall oder dem Fehlverhalten eines Fahrers, kann der Arbeitgeber bzw. Vorgesetzte auch eine zusätzliche Unterweisung (Wiederholungsunterweisung) anordnen. Eine Unterweisung muss aber in jedem Fall immer vor Aufnahme einer von dem Unterwiesenen bislang noch nicht ausgeübten Tätigkeit, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, bei den Arbeitsabläufen und den Arbeitsmitteln sowie bei neuen Ergebnissen im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden.

Während bei der Staplerschein-Ausbildung neben den fahrtechnischen Kompetenzen v. a. theoretische Kenntnisse vermittelt werden, geht es bei der Unterweisung um den sicheren Umgang mit dem Fahrzeug an einem spezifischen Arbeitsplatz bzw. in einem besonderen Arbeitsbereich. Dabei werden die Unfallgefährdungen vor Ort und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung vermittelt, arbeitsplatzbezogene Betriebsanweisungen erklärt, das korrekte Tragen der Schutzausrüstung erläutert und die Erste-Hilfe-Einrichtungen, Brandschutzvorkehrungen und Flucht- und Rettungswege im Arbeitsbereich vorgestellt. Es gehören aber auch Informationen über erforderliche arbeitsmedizinische Vorsorge zu den notwendigen Unterweisungsinhalten. Im praktischen Teil der Unterweisung schließlich wird das sichere Fahren der Flurförderzeuge im spezifischen Arbeitsbereich eingeübt.

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