Flurförderzeuge unterscheiden sich in:

  • Gabelstapler sind Flurförderzeuge mit kraftbetriebenem Fahrwerk und Hebeeinrichtung, bei denen die Last vor den Vorderrädern geführt wird. Gabelstapler können mit Fahrersitz oder -stand ausgerüstet sein.
  • Gabelhubwagen sind Flurförderzeuge, deren Hub- und Fahrantrieb durch Muskelkraft erfolgen.
  • Mitgänger-Flurförderzeuge (= Geh-Flurförderzeuge = Ameise) nach § 2 BGV D27 sind Flurförderzeuge, die durch einen mitgehenden Fahrer gesteuert werden.
  • Kommissioniergeräte nach § 2 DGUV-V 68 sind Flurförderzeuge ohne Standplatz oder mit nicht hebbarem Standplatz oder mit einem bis 1,2 m über Flur hebbaren Standplatz für den Kommissionierer.
  • Kommissionierstapler nach § 2 DGUV-V 68 sind Flurförderzeuge mit einem höher als 1,2 m über Flur hebbaren Standplatz für den Kommissionierer. Je nach Bauart kann die Kommissionierplattform begangen werden.
  • Regalstapler sind Flurförderzeuge, die i. d. R. in Hochregalen spurgeführt werden. Beim Ein- und Auslagern wird der Fahrersitz oder -stand je nach Modell mit angehoben. Sie sind zum Ein- oder Auslagern ganzer Ladeeinheiten eingerichtet.
  • Dreiseitenstapler sind Regalstapler, die die Last mit Gabel- oder Teleskopzinken aufnehmen und am Gabelbaum horizontal verdrehen können. Der Fahrersitz oder -stand wird je nach Modell mit angehoben.
  • Querstapler sind Flurförderzeuge, deren Gabeln quer zur Fahrtrichtung angebracht sind. Zum Verfahren wird die Last auf dem Querstapler abgelegt.
  • Spreizenstapler sind Flurförderzeuge (Gabelstapler, Hubwagen, Quersitzstapler), deren Gabelzinken zwischen zwei Radarmen (Spreizen) angebracht sind. Dies führt zu einer sichereren Lastführung, da der Lastschwerpunkt anders als am Gabelstapler nicht außerhalb der Laufräder (= außerhalb der Kippkanten) liegt.
  • Schubmaststapler sind Spreizenstapler mit nach vorne verfahrbarem Hubgerüst.
  • Mitnahmestapler sind Gabelstapler, die mit einem Lkw mitgenommen werden können. Sie können mit Fahrersitz oder Fernbedienung ausgestattet sein.
  • Teleskopstapler sind Gabelstapler mit schräg angeordnetem Hubarm. Durch Ausfahren des Hubarms kann sowohl die Hubhöhe als auch die Reichweite verändert werden.
  • Containerstapler sind Gabelstapler zum Transport von Seecontainern. Containerstapler dürfen konstruktionsbedingt mit angehobener Last fahren.
  • Schlepper sind Flurförderzeuge zum Verziehen von Anhängern. Sie sind mit einer Anhängerkupplung ausgestattet und besitzen keine Hubeinrichtung. Schlepper können mit Fahrerstand oder -sitz betrieben werden.

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