- Betriebsanweisung erstellen und regelmäßig Unterweisungen durchführen,
- Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche sowie für werdende und stillende Mütter,
- Elektroinstallation wegen erhöhter Korrosionsgefahr regelmäßig überprüfen,
- Betreten der Betriebsbereiche nur den Beschäftigten gestatten, entsprechende Hinweisschilder anbringen,
- spezielle arbeitsmedizinische Vorsorge (vgl. DGUV-I 240-340): Pflichtvorsorge ist vor Aufnahme der Tätigkeit und danach in regelmäßigen Abständen erforderlich (s. § 4 und Anhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 1 ArbMedVV).
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