Flüssigkeitsstrahler sind Maschinen, Einrichtungen oder Anlagen, bei denen Flüssigkeit über Geräte mit Düsen oder Einrichtungen mit geschwindigkeitserhöhenden Öffnungen austritt. Man unterscheidet mechanisch geführte und von Hand gehaltene Spritzeinrichtungen. Flüssigkeitsstrahler bestehen i. Allg. aus Druckerzeuger, Erhitzer, Hochdruckleitungen, Spritzeinrichtungen, Sicherheitseinrichtungen sowie Regel- und Messeinrichtungen. Anwendungsbereiche sind v. a. das Reinigen, Entrosten, Zerteilen von Stoffen, Beschichten von Oberflächen und Ausbringen von Desinfektions- oder Pflanzenschutzmitteln.
U. a. sind Feuerlöschgeräte, Abfüll- und Dosiereinrichtungen oder handbetriebene Geräte mit drucklosem Vorratsbehälter keine Flüssigkeitsstrahler i. S. von Kap. 2.36 DGUV-R 100-500. Dies gilt auch für Strahleinrichtungen, bei denen körnige Strahlmittel verwendet werden.
Es gelten i. W. folgende Regelungen:
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- DGUV-R 100-500 Kap. 2.36 Arbeiten mit Flüssigkeitsstrahlern
Diverse berufsgenossenschaftliche Regeln und Informationen sowie Technische Regeln geben darüber hinaus Hinweise für verschiedene Anwendungen und Bereiche.
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