Der vorbeugende Explosionsschutz (primärer Explosionsschutz) spielt bei der Planung/Aufstellung einer Flüssiggasanlage eine wichtige Rolle. Durch den primären Explosionsschutz werden Maßnahmen getroffen, die den Gasaustritt im Vorfeld verhindern. Flüssiggasbehälter und die dazugehörigen Anlagenteile müssen auf Dauer dicht sein. Zusätzlich zum vorbeugenden Explosionsschutz müssen Maßnahmen getroffen werden, um im Störfall oder bei Wartungsarbeiten einen möglichen Gasaustritt und deren Auswirkungen so gering wie möglich zu halten. Diese Maßnahmen sollen eine explosionsfähige Atmosphäre verhindern.

Um Flüssiggasbehälter vor Zugängen zu Lagerräumen oder vor Öffnungen der Be-/Entlüftung sind Explosionsschutzzonen (Zone 1/Zone 2) festzulegen. Die Einstufung in die einzelnen Zonen geschieht nach einer Begutachtung der örtlichen Gegebenheiten durch eine sachkundige Person.

Die Zonen erstrecken sich in Form eines Kegels um die Gefahrenquelle. Die genauen Sicherheitsabstände sind den einschlägigen Vorschriften bzw. dem Explosionsschutzdokument zu entnehmen.

Durch bauliche Maßnahmen, z. B. durch eine feuerhemmende Bauart oder durch Soll-Ausbruchstellen wird eine Einschränkung der gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre möglich.

Durch technische Maßnahmen wie eine Raumdurchlüftung wird das Entstehen einer explosionsfähigen Atmosphäre verhindert. Dabei sollte besonders darauf geachtet werden, dass die Lüftungsöffnungen nicht durch Hindernisse verstellt sind und die Lüftungsanlage sich in einem einwandfreien Zustand befindet. Die Lüftungsanlage sollte ggf. durch weitere Schutzmaßnahmen wie eine Überwachung der Anlage zusätzlich ergänzt werden. Regelmäßige Prüfungen der Lüftungsanlage sollten veranlasst und dokumentiert werden.

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