Zusammenfassung

 
Begriff

FI-Schutzschalter sind Fehlerstromschutzeinrichtungen, die den Fehlerstrom i. d. R. auf maximal 30 mA begrenzen. Fließt ein größerer Fehlerstrom, dann wird der Stromkreis durch den FI-Schutzschalter unterbrochen. So werden schädliche oder gar tödliche Körperdurchströmungen vermieden. FI-Schutzschalter müssen in regelmäßigen Abständen durch Fachkräfte auf Wirksamkeit und Funktion geprüft werden.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Regelungen zur Elektrosicherheit sind im berufsgenossenschaftlichen Vorschriften- und Regelwerk zu finden in DGUV-V 3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel", DGUV-I 203-004 "Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln bei erhöhter elektrischer Gefährdung" und DGUV-I 203-006 "Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Baustellen".

1 Gesundheitsschäden und Lebensgefahr durch Körperdurchströmung

Im Normalfall ist die Anzahl der zum elektrischen Betriebsmittel fließenden Elektronen so groß wie die Anzahl der zurückfließenden Elektronen. Durch einen Fehler in der Isolation des Gerätes oder der Zuleitung kann es nun zu einem Elektrounfall durch Körperdurchströmung kommen. Die Körperdurchströmung kann tödliche Auswirkungen haben, wenn die Stromstärke hoch ist und die Durchströmung lange andauert.

Damit es nicht zu schweren Körperschäden kommt, werden als zusätzliche Schutzmaßnahme bei indirektem Berühren Fehlerstromschutzeinrichtungen eingesetzt. Diese werden auch als RCD (residual current protective device) bezeichnet. Sie stellen fest, wie groß der Differenzstrom ist und unterbrechen die Stromzufuhr zum Gerät.

2 Höhe des Nennfehlerstroms und regelmäßige Prüfungen

Fehlerstromschutzeinrichtungen begrenzen den Fehlerstrom i. d. R. auf maximal 30 mA. Es gibt auch Fehlerstromschutzeinrichtungen, die den Fehlerstrom auf maximal 10 mA begrenzen. Diese werden überwiegend in Feuchträumen oder beim Einsatz von Rasenmähern eingesetzt. Nur bei Baustromverteilern mit Steckdosen > 32 A für Stromkreise im TT-System oder TN-S-System ist es noch erlaubt, Fehlerstromschutzeinrichtungen mit einem Nennfehlerstrom bis maximal 500 mA einzusetzen.

Fehlerstromschutzeinrichtungen müssen regelmäßig geprüft werden. Bei nichtstationären Anlagen (z. B. auf Baustellen) ist der FI-Schutzschalter arbeitstäglich und bei stationären Anlagen alle 6 Monate auf Funktion zu prüfen (Prüftaste drücken – der Schalter muss dann auslösen). Diese Prüfung darf durch jeden Beschäftigten durchgeführt werden. Einmal monatlich muss bei nichtstationären Anlagen die Fehlerstromschutzeinrichtung durch eine Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person auf ihre Wirksamkeit geprüft werden. Dabei sind geeignete Prüfgeräte zu verwenden. Wichtig ist hier der Unterschied zwischen Schalter und Einrichtung. Bei der monatlichen Prüfung wird z. B. auch festgestellt, ob der Auslösestrom die zulässigen Werte nicht überschreitet.

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