FI-Schutzschalter sind Fehlerstromschutzeinrichtungen, die den Fehlerstrom i. d. R. auf maximal 30 mA begrenzen. Fließt ein größerer Fehlerstrom, dann wird der Stromkreis durch den FI-Schutzschalter unterbrochen. So werden schädliche oder gar tödliche Körperdurchströmungen vermieden. FI-Schutzschalter müssen in regelmäßigen Abständen durch Fachkräfte auf Wirksamkeit und Funktion geprüft werden.
FI-Schutzschalter ist der gebräuchliche Begriff. Fachlich korrekt ist die Bezeichnung Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD). Dabei steht RCD für Residual Current protective Device.
Regelungen zur Elektrosicherheit sind im berufsgenossenschaftlichen Vorschriften- und Regelwerk zu finden in DGUV-V 3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel", DGUV-I 203-004 "Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln bei erhöhter elektrischer Gefährdung" und DGUV-I 203-006 "Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Baustellen".
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