Fehlerstromschutzeinrichtungen begrenzen den Fehlerstrom i. d. R. auf maximal 30 mA. Es gibt auch Fehlerstromschutzeinrichtungen, die den Fehlerstrom auf maximal 10 mA begrenzen. Diese werden überwiegend in Feuchträumen oder beim Einsatz von Rasenmähern eingesetzt. Nur bei Baustromverteilern mit Steckdosen > 32 A für Stromkreise im TT-System oder TN-S-System ist es noch erlaubt, Fehlerstromschutzeinrichtungen mit einem Nennfehlerstrom bis maximal 500 mA einzusetzen.

Fehlerstromschutzeinrichtungen müssen regelmäßig geprüft werden. Bei nichtstationären Anlagen (z. B. auf Baustellen) ist der FI-Schutzschalter arbeitstäglich und bei stationären Anlagen alle 6 Monate auf Funktion zu prüfen (Prüftaste drücken – der Schalter muss dann auslösen). Diese Prüfung darf durch jeden Beschäftigten durchgeführt werden. Einmal monatlich muss bei nichtstationären Anlagen die Fehlerstromschutzeinrichtung durch eine Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person auf ihre Wirksamkeit geprüft werden. Dabei sind geeignete Prüfgeräte zu verwenden. Wichtig ist hier der Unterschied zwischen Schalter und Einrichtung. Bei der monatlichen Prüfung wird z. B. auch festgestellt, ob der Auslösestrom die zulässigen Werte nicht überschreitet.

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