Begriff

Feuerverzinken ist eine Methode zur Oberflächenbehandlung und gehört zu den Schmelztauchverfahren; dabei wird Stahl in eine flüssige Zinkschmelze eingetaucht. Die Oberflächen von Stahldrähten, -rohren, -bändern und metallischen Werkstücken sollen so möglichst lange vor Korrosion geschützt werden. Feuerverzinkung bietet auch Schutz gegen mechanische Einflüsse. Man unterscheidet Stück- und Bandverzinken; in Deutschland gibt es ca. 150 Stückverzinkungsbetriebe.

Zu den Schmelztauchverfahren gehören auch Verbleien und Aluminieren, die allerdings selten Anwendung finden.

Weitere Verzinkungsverfahren sind thermisches Spritzverzinken und galvanisches bzw. elektrolytisches Verzinken. Zinkhaltige Beschichtungssysteme, wie Zinkstaub- und Zinklamellenbeschichtungen, zählen dagegen nicht zu den Verzinkungsverfahren.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Gefahrstoffverordnung

Arbeitsstättenverordnung

Wasserhaushaltsgesetz

Bauordnungen der Länder

Bundes-Immissionsschutzgesetz

TRGS 402 "Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen – Inhalative Exposition"

DGUV-I 209-086 "Stückverzinken""

Diverse Normen, u. a.:

DIN EN ISO 1461 "Durch Feuerverzinken auf Stahl aufgebrachte Zinküberzüge (Stückverzinken) – Anforderungen und Prüfungen"

DIN EN 10240 "Innere und/oder äußere Schutzüberzüge für Stahlrohre – Festlegungen für durch Schmelztauchverzinken in automatisierten Anlagen hergestellte Überzüge"

DIN EN 10143 "Kontinuierlich schmelztauchveredeltes Blech und Band aus Stahl – Grenzabmaße und Formtoleranzen"

DIN EN 10346 "Kontinuierlich schmelztauchveredelte Flacherzeugnisse aus Stahl zum Kaltumformen – Technische Lieferbedingungen"

DIN EN ISO 10244-2 "Stahldraht und Drahterzeugnisse – Überzüge aus Nichteisenmetall auf Stahldraht Teil 2: Überzüge aus Zink oder Zinklegierungen"

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